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Der echte Charter-Fairtrag ist nur von YACHT-POOL

Unser Kunde, ein ehemaliger Kapitänleutnant und Uboot-Kommandant der deutschen Marine mit Sporthochseeschifferschein und über 100.000 sm Erfahrung, schrieb uns:

Aufgrund mehrfacher schlechter Erfahrungen mit Vercharterern wollte ich für meine nächste Charter den Charter-Fairtrag von YACHT-POOL nutzen. Ich betonte meinen Wunsch über eine ordentliche Vertragsgestaltung und auch mein Misstrauen speziell gegen den mir vorgelegten “griechischen” Chartervertrag und nannte auch einzelne Vertragsbestandteile, die ich auf gar keinen Fall akzeptieren würde, denn mit denen würden mir untragbare Haftungsrisiken aufgehalst.

Nachdem ein geeignetes Schiff gefunden war, schickte mir die Agentur den Charter Fairtrag von YACHT-POOL. Soweit schien alles in Ordnung. Als misstrauischer Mensch schaute ich dann in das Kleingedruckte der Buchungsbestätigung und fand dort AGBs, die mit dem Charter Fairtrag von YACHT-POOL nichts zu tun hatten. Außerdem wird der Vercharterer nicht von YACHT-POOL in der Liste der Vercharterer, die den Fairtrag nutzen, aufgeführt.

Aus Erfahrung weiß ich, dass in Griechenland üblicherweise der Vercharterter auf die Unterschrift eines “Griechischen” Chartervertrages besteht, der angeblich von den griechischen Behörden vorgeschrieben ist. Dieser griechische Standard Vertrag, dessen Bedingungen eigentlich schon unannehmbar sind, werden mitunter von verschiedenen Vercharterern noch ergänzt und weiter verschlimmert.

Deswegen schrieb ich den Vercharterer und die Agentur an und bat um Übersendung des Charter Fairtrages von YACHT-POOL auf Englisch, da ich mit dem griechischen Vercharterer ja schlecht den Vertrag auf Deutsch diskutieren könnte. Beide schickten mir kurz darauf jedoch den Vertrag des Vercharterers, der wie vermutet für mich unannehmbare Bedingungen enthiellt. Den Charter Fairtrag von YACHT-POOL auf Englisch habe ich nicht erhalten, obwohl dieser ja auf der YACHT-POOL Seite einfach verfügbar ist. Die Agentur tat überrascht, als ich sie mit der offensichtlichen Diskrepanz zwischen der vertraglichen Realität und den gemachten Versprechungen konfrontierte und berief sich erst auf einen Irrtum. Sie versprach mir, mit dem Vercharterer nachzuverhandeln und die kritischen Punkte in dem Vertrag entsprechend zu ändern und zusätzlich wurde mir versprochen, dass der YACHT-POOL Charter Fairtrag von der Agentur als gültiger Vertrag unterzeichnet, mir zugeschickt werden soll. Offenbar wurde der Vercharterer überzeugt, dass sein Vertrag unakzeptabel war, denn er schwenkte ein.

Anmerkung von YACHT-POOL
entscheidend für Ihren Charter-Törn sind immer die AGB des Vercharterers – nicht der Agentur, die den Charter-Vertrag des Vercharterers nur vermittelt. Auf dieser Seite finden Sie eine Liste aller Vercharterer, die den Charter-Fairtrag prinzipiell anbieten – auch wenn über die Charter-Agentur Ihrer Wahl gebucht wird. ­ ­

Darüber hinaus akzeptieren viele weitere Vercharterer die internationalen AGB („Terms & Conditions“) des Charter-Fairtrag von YACHT-POOL auf speziellen, nachdrücklichen Kundenwunsch, wie dieses Beispiel zeigt.

Es lohnt sich also nachzufragen – achten Sie jedoch immer auf das Original von YACHT-POOL!

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