Sie sind hier :

Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 17:00 Uhr

Mitsegeln – Kabinen- und Kojencharter

Spezial-Charter-Versicherung für Kabinen- und Kojencharter

Wir gehören zu den größten Yacht-Versicherern in Europa und sind in den verschiedenen europäischen Ländern mit eigenen Repräsentanzen vertreten.

Im Bereich der Charterversicherungen gelten wir in Fachkreisen unumstritten als Pionier, weil so gut wie alle Versicherungen, die auf diesem Gebiet heute angeboten werden, von uns entwickelt und realisiert wurden. Das Erkennen der wirklichen Risiken auf diesem Gebiet und die Entwicklung entsprechender Deckungskonzepte machten uns zu einem der führenden Anbieter in den Bereichen, die mit der Absicherung von Risiken der Vercharterung zu tun haben.

Vor diesem Hintergrund werden immer wieder Anfragen nach Lösungen verschiedener Problemlagen aus diesen Bereichen an uns herangetragen. Ein Problemkreis, mit dem wir zunehmend konfrontiert werden, ist neben der Skipper Haftpflicht Versicherung und den anderen typischen Versicherungen bei Bareboat Charter, die Versicherung der mitsegelnden Gäste, die unabhängig von der Versicherung des Schiffes und des Skippers ist.

Wir haben dazu ein Konzept entwickelt und bieten folgende Versicherungen für Kabinen- und Kojencharter an:

Gast-Haftpflicht-Versicherung

Dies ist sinnvoll, weil es sowohl zu Sach- als auch zu Personenschäden kommen kann, die vom Chartergast zu vertreten sind und wogegen er nicht versichert ist, weil er z.B. über gar keine Privathaftpflicht verfügt, oder seine private Haftpflicht die Deckung für schuldhafte Handlungen bei Hochsee-Charter und ähnlichen Unternehmungen generell ausschließt.

Gast-Unfall-Versicherung

Sie ist sinnvoll, weil auch hier fraglich ist, ob der Chartergast überhaupt über eine private Unfallversicherung verfügt, und wenn, ob „Hochsee-Segeln“ nicht über die Generalklausel „Ausschluss gefahrengeneigte Sportarten“ generell ausgeschlossen ist. Bergekosten in der Höhe, wie sie bei einer notwendigen Ab Bergung anfallen können sind u.E. in der notwendigen Höhe von keiner uns bekannten Unfallversicherung gedeckt. Unsere Deckung geht bis zu einer Gesamtsumme von € 60 000,- für Bergekosten und tritt nicht erst bei Eintritt eines Unfalls ein, sondern bereits nach Absetzen eines Mayday-Rufes. Ein Unfall auf einem Schiff kann mitunter sehr kostspielig werden (Ab Bergung mit Hubschrauber, Transport zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus). Unfälle von Chartergästen sind über die normale Boots (Yachts)-Haftpflicht Versicherung nicht mitversichert, wenn dies nicht extra zusätzlich so vereinbart ist.

Gast-Kautionsversicherung

Sie ist sinnvoll für Sachschäden, die der Chartergast am Schiff selbst verursacht, z.B.

  • weil er auf den Lukendeckel tritt, der zerbricht.
  • weil er den Rotwein über die neuen Polster schüttet oder
  • weil er aufgrund Seekrankheit die Polster beschmutzt und sie ausgetauscht werden müssen
  • und dergleichen mehr.
Gast-Charter-Rücktrittsversicherung

Sie ist sinnvoll, weil bei (bedingungsgemäßer) Verhinderung des Chartergastes, die Charter antreten zu können, in der Regel Rücktrittskosten aus Ihrem Vertragsverhältnis zu bezahlen sind. Die Rücktrittskosten werden dem Chartergast im Schadenfall von uns bedingungsgemäß zurückerstattet. Es ist in Ihrem Interesse als Chartergast dieses Risiko abzusichern und im Ernstfall nicht mit dem Vercharterer diskutieren zu müssen.

Scroll to Top