Charter-Folgeschaden-Versicherung

Sie haften für den von Ihnen verursachten Ausfall der Folgecharter!

Die Lösung: eine Charter-Folgeschaden-Versicherung von YACHT-POOL!

Es besteht die Gefahr, dass Sie am Charterschiff einen Schaden verursachen und deshalb das Schiff für die Folgecharter nicht mehr rechtzeitig einsatzfähig ist und weil Sie gesetzlich oder aufgrund des Chartervertrages für den Charterausfall in Regress genommen werden können.

Die Charter-Folgeschadenversicherung deckt berechtigte Regressansprüche aufgrund des Charterausfalls ab dem vierten Tag der Folgecharter bis zu Euro 25.000,-. Weil Sie damit chartern können, wo Sie wollen, sooft Sie wollen, welches Schiff Sie wollen und solange Sie wollen – weltweit!

WICHTIGER HINWEIS:

Es gibt Wettbewerbsangebote, die die Folgeschadenversicherung in die SkipperHaftpflichtversicherung einschließen. Das betrachten wir nur als bedingte Sicherheit. Denn aufgrund
der Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) werden Folgekosten nur dann bezahlt, wenn Sie dazu
aufgrund der jeweiligen Landesgesetze gesetzlich verpflichtet sind.

Weil dies den Charterfirmen vielfach zu wenig ist, wird mitunter in den AGB des Chartervertrages vereinbart, dass der Charterer die von ihm verursachten Folgeschadenskosten auch zu bezahlen hat (damit wird ggf. die gesetzliche Regelung durch eine private Vertragsvereinbarung ersetzt). Private Vereinbarungen sind jedoch durch die AHB nicht gedeckt. Daher heißt es in unseren Bedingungen:

„gedeckt sind Folgeschäden

  • aufgrund gesetzlicher Haftung und
  • vertraglicher Vereinbarung.“

Ein kleiner Unterschied mit großer Wirkung.

Die Vorteile der YACHT-POOL Charter-Folgeschaden-Versicherung im Überblick

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