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Chartern ohne Schiff – Geld weg und keine Lösung

Eine Charteragentur, mit der YACHT-POOL seit vielen Jahren zusammenarbeitet, berichtet uns von folgendem Fall:

Ein Kunde wollte 2 Yachten ab Athen buchen. Die Agentur riet ihm zu einem Vercharterer der checked & trusted by YACHT-POOL ist und für den der Sicherungsschein von YACHT-POOL herausgegeben werden kann um die Charterzahlung abzusichern.

Wegen des günstigeren Preises entschied sich der Kunde jedoch für einen anderen Vercharterer mit Haupt-Sitz in Sofia, was bekanntlich in Bulgarien liegt. Die Vercharterungen mit dieser Firma liefen in den Vorjahren ohne Beanstandungen, deshalb vermittelte die Agentur den Chartervertrag – freilich kein Charter-Fairtrag von YACHT-POOL und ohne den Sicherungsschein von YACHT-POOL.

Doch als der Kunde in Athen eintraf waren die Schiffe nicht verfügbar. Ersatzyachten waren vor Ort bei keinem Vercharterer mehr vorhanden. Durch fehlende Registernummern auf den Charter-Verträgen war eine Verfolgung durch die örtlichen Hafenbehörden nicht möglich, auch eine Krisen-Kommunikation gab es mit dem Vercharterer plötzlich nicht mehr.

Eine Rückzahlung der bezahlten Charterkosten für 2 Schiffe erfolgte bis zum heutigen Tage nicht, sondern wurde immer und immer wieder aus unbestimmten, und recht widersinnigen Gründen verschoben. Rechtliche Schritte machen keinen tieferen Sinn, denn:

Laut bulgarischer Handelskammer beträgt das Stammkapital des Vercharterers umgerechnet ca. € 5,-. ­ ­

Dr. Friedrich Schöchl
CEO YACHT-POOL

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